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Klassifizierung von Ferienwohnungen

 

Ihren Gästen eine klassifizierte Ferienwohnung anzubieten, bedeutet, ihnen ein außergewöhnliches Erlebnis zu versprechen.

Die Klassifizierung von Ferienwohnungen basiert auf strengen Kriterien, die Ihren Gästen Qualität und Komfort garantieren. Dieses renommierte Gütesiegel wird von einer vom französischen Akkreditierungsausschuss (COFRAC) akkreditierten Stelle oder einer in Artikel L. 324-1 des Tourismusgesetzbuchs aufgeführten Stelle vergeben und ist fünf Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen Sie lediglich Ihren Antrag erneuern, um weiterhin ein anerkanntes und geschätztes Unterbringungserlebnis bieten zu können.

 

 

3 gute Gründe, sich für die Klassifizierung zu entscheiden

 

  1. Steigern Sie die Attraktivität Ihres Angebots für Mieter, indem Sie ihnen einen verlässlichen Qualitätsnachweis und einen beruhigenden Anhaltspunkt bieten.
  2. Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit: Ihre Immobilie wird auf der offiziellen Website gelistet
  3. Profitieren Sie von Steuervorteilen: Mit einer Klassifizierung können Sie im Rahmen der Micro-BIC-Regelung einen Steuerfreibetrag von 71 % in Anspruch nehmen. Ohne Klassifizierung ist der Freibetrag hingegen auf 50 % begrenzt.

 

DIE SCHRITTE

 

1- Anmeldung der Tätigkeit beim Centre de Formalités des Entreprises (CFE)

 

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Vermieter von möblierten Wohnungen noch nicht angemeldet haben, müssen Sie diesen Schritt beim Centre de Formalités des Entreprises (CFE) vornehmen. Dazu müssen Sie das Formular P0i ausfüllen und einreichen, das für jede nicht gewerbliche Vermietung von möblierten Wohnungen vorgeschrieben ist – selbst wenn Sie nur Ihren Hauptwohnsitz für weniger als 120 Tage im Jahr vermieten. Diese kostenlose Anmeldung ist an die Geschäftsstelle des Handelsgerichts zu richten. Sie ermöglicht es Ihnen insbesondere, automatisch Ihre SIREN-Nummer, Ihre SIRET-Nummer sowie den APE-Code zu erhalten, die vom INSEE vergeben werden.

 

Weitere Informationen und Zugang zum Formular: service-public.fr/particuliers/vosdroits/R61572

 

2- Anmeldung beim Rathaus

 

Jede möblierte Ferienwohnung, egal ob es sich um einen Haupt- oder Zweitwohnsitz handelt, muss vorab beim Rathaus angemeldet werden. Durch diese Formalität erhalten Sie eine 13-stellige Registrierungsnummer, die in allen Mietanzeigen (Websites, Online-Plattformen usw.) angegeben werden muss.

 

Wenn Sie einen Zweitwohnsitz vermieten oder Ihren Hauptwohnsitz mehr als 120 Tage im Jahr zur Vermietung anbieten, ist zudem ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Rathaus erforderlich.

 

Die Anmeldung erfolgt online unter: www.declaloc.fr

 

 

3- Wie lässt man seine Ferienwohnung klassifizieren?

 

Um Ihre Ferienwohnung klassifizieren zu lassen, müssen Sie sich an eine Stelle wenden, die zur Durchführung solcher Besichtigungen befugt ist. Saint-Tropez Tourisme bietet diesen Service über seine Abteilung für die Klassifizierung von Ferienwohnungen an. Die Ansprechpartnerin ist:

 

Nathalie Nivola

+33 (0)4 94 55 90 40

classement@sainttropeztourisme.com.

 

Sollte sie nicht erreichbar sein, können Sie sich auch an ihre Stellvertreterin wenden:

Cecilia Feres

+33 (0)4 94 55 98 50

 

Es ist auch möglich, eine andere zugelassene Stelle zu beauftragen. Die vollständige Liste der zugelassenen Dienstleister finden Sie hier.

 

Vor der Besichtigung müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

  • das Formular Cerfa Nr. 11819-03 (Meldung beim Rathaus, obligatorisch, wenn Sie mehr als 120 Tage im Jahr vermieten),
  • das Bestellformular,
  • sowie die Zahlung in Höhe der Besichtigungsgebühr.

 

Die vollständigen Unterlagen können hier heruntergeladen werden:

 

Die Besichtigung der Immobilie erfolgt nach Terminvereinbarung in Anwesenheit des Eigentümers.

 

Der Besichtigungsbericht, das Ergebnis dieser Inspektion, wird innerhalb von 30 Tagen übermittelt.

 

Nach der Besichtigung erhält der Eigentümer den offiziellen Einstufungsbescheid.

 

Die klassifizierte möblierte Unterkunft kann anschließend auf der Website von Saint-Tropez Tourisme gelistet werden, indem Sie sich unter folgender Adresse an die Marketingabteilung wenden: marketing@sainttropeztourisme.com

 

Der Eigentümer ist verpflichtet, die Klassifizierung seiner Unterkunft mithilfe eines Schildes anzubringen, das den Vorschriften des Erlasses vom 22. Dezember 2010 entspricht.

 

4- Preise für die Klassifizierungsbesichtigung

 

Unterkunft unter 50 m²: 140 € inkl. MwSt.

Unterkunft von 50 bis 150 m²: 190 € inkl. MwSt.

Unterkunft über 150 m²: 240 € inkl. MwSt.

Nachbesichtigung (falls erforderlich): 100 € inkl. MwSt.

 

5- Wissenswertes:

 

Die Kontrolle stützt sich auf die offiziellen Klassifizierungsnormen für möblierte Ferienunterkünfte gemäß der im von Atout France veröffentlichten Kontrollleitfaden festgelegten Überprüfungsmethode nach Kategorien sowie auf alle offiziellen Richtlinien von Atout France. Der Kontrollkatalog ist ebenfalls auf atout-france.fr einsehbar.

 

Diese Klassifizierung ist für einen Zeitraum von 5 Jahren gültig.

 

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Kurtaxe von Ihren Mietern einzuziehen. Seit dem 1. Januar 2024 erfolgen die Meldung und die Zahlung dieser Steuer über die Plattform https://sainttropez.taxesejour.fr

 

Bei Fragen oder für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an:

 

Unsere Ansprechpartnerin: Nathalie Nivola

Tel.: +33 (0)4 94 55 90 40

 

Unsere Stellvertreterin: Cecilia Feres

Tel.: +33 (0)4 94 55 98 50

classement@sainttropeztourisme.com

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